Wer in Hessen angeln möchte, braucht einen Fischereischein, und dafür in der Regel die bestandene staatliche Fischerprüfung. So kommen Sie Schritt für Schritt dorthin.
In vier Schritten zum Fischereischein
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Vorbereitungslehrgang besuchen
Pflicht ist ein praktischer Lehrgang von mindestens acht Stunden: Umgang mit den Fanggeräten, Behandlung gefangener Fische und das tierschutzgerechte Töten. Zusätzlich wird eine Schulung zur Prüfungsvorbereitung (mindestens 22 Stunden) oder Selbststudium empfohlen. Lehrgänge und Termine veröffentlicht der Verband Hessischer Fischer.
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Zulassung beantragen
Der Antrag geht spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin an die untere Fischereibehörde, für Reinheim also an den Landkreis Darmstadt-Dieburg. Beizufügen sind:
- der ausgefüllte Antrag auf Zulassung,
- ein behördliches Führungszeugnis (nach Angabe des Landkreises höchstens drei Monate alt, es wird direkt an die Fischereibehörde geschickt),
- die Bescheinigung über den Vorbereitungslehrgang,
- bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Eltern.
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Prüfungsgebühr bezahlen
Auch die Gebühr muss spätestens vier Wochen vor dem Termin bezahlt sein. Die Zahlungsbescheinigung gehört zum Antrag. Unvollständige oder zu spät eingereichte Unterlagen führen zur Ablehnung.
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Prüfung ablegen
Mitbringen: die Einladung, einen Ausweis und ein Schreibgerät. Danach erhalten Sie das Prüfungszeugnis.
Die Prüfung
- 60FragenAntwort-Wahl-Verfahren, vor Ort schriftlich oder am Rechner.
- 2 Std.PrüfungsdauerZwei Stunden Zeit für alle Fragen.
- 45richtige AntwortenMindestens neun davon in jedem der fünf Prüfungsgebiete.
- 2× pro JahrPrüfungstermineMindestens einer je Halbjahr, bekanntgegeben sechs Wochen vorher.
Geprüft wird in fünf Gebieten: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Tierschutz und Fischereimethoden (Gerätekunde) sowie Gesetzeskunde. Wer durchfällt, muss die Prüfung vollständig wiederholen.
Nach der Prüfung
Mit dem Prüfungszeugnis beantragen Sie den Fischereischein bei der Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnorts. Dort wird auch die Fischereiabgabe entrichtet (10 € je Kalenderjahr, bis zu vier Jahre im Voraus). Der Fischereischein selbst wird in Hessen lebenslang ausgestellt.
Für Kinder und Jugendliche: Wer zehn, aber noch nicht sechzehn Jahre alt ist, darf mit der Handangel auch ohne Fischereischein angeln, wenn eine volljährige Person mit gültigem Fischereischein beaufsichtigt. Das Alter ist auf Verlangen mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Hinzu kommt die Fischereiabgabe von 3,50 € je Kalenderjahr.
Aktuelle Termine und Ansprechpartner
Die nächste Fischerprüfung des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist nach dessen Angaben (Stand Oktober 2026) voraussichtlich im April 2027. Den genauen Termin und das Antragsformular gibt es beim Landkreis, Anträge werden bevorzugt elektronisch an fischerei@ladadi.de geschickt.
- Landkreis Darmstadt-Dieburg (externer Link, öffnet in neuem Tab)Termine, Antrag und Ansprechpartner der Fischereibehörde
- Verband Hessischer Fischer (externer Link, öffnet in neuem Tab)Vorbereitungslehrgänge und hessenweite Prüfungstermine
Infoblatt des Landkreises
Das Infoblatt stammt aus dem Jahr 2018 und ist in Teilen überholt, zum Beispiel bei Prüfungsdauer und Fristen. Maßgeblich sind die Angaben oben und die der Fischereibehörde.
Rechtsgrundlage: Hessisches Fischereigesetz und Hessische Fischereiverordnung (§§ 20 bis 24 HFischV, Stand 14.04.2023). Gebühren und Termine können sich ändern. Fragen zum Angeln im Verein beantworten wir gern über das Kontaktformular. Zurück zur Übersicht: Angeln.